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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2019 - L 7 AL 83/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,46703
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2019 - L 7 AL 83/19 B ER (https://dejure.org/2019,46703)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.11.2019 - L 7 AL 83/19 B ER (https://dejure.org/2019,46703)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. November 2019 - L 7 AL 83/19 B ER (https://dejure.org/2019,46703)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 140/90

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2019 - L 7 AL 83/19
    Wann die Voraussetzungen des Versagungsgrundes der Unzuverlässigkeit, der einen gerichtlich nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff darstellt (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 - SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 3), verwirklicht sind, ergibt sich nicht abschließend aus dem AÜG.

    Als unzuverlässig ist ein Antragsteller danach anzusehen, wenn in seiner Person Tatsachen vorliegen, denen zufolge zu besorgen ist, dass er sein Gewerbe nicht im Einklang mit den bestehenden rechtlichen Vorschriften ausüben wird (BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 - SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 3).

    Maßgebend ist ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen der Vergangenheit und der Gegenwart gezogener Schluss auf ein wahrscheinliches zukünftiges Verhalten des Antragstellers, wobei der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht maßgebend ist (BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 - a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2017 - L 2 AL 75/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2019 - L 7 AL 83/19
    - handeln (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER -).

    Maßgebend ist ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen der Vergangenheit und der Gegenwart gezogener Schluss auf ein wahrscheinliches zukünftiges Verhalten des Antragstellers, wobei der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht maßgebend ist (BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 - a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2019 - L 7 AL 83/19
    Wegen des Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz) ist vom Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später möglicherweise nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - L 7 AL 22/18

    Summierung von kleinen Verstößen; Unzuverlässigkeit des Arbeitgebers; Widerruf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2019 - L 7 AL 83/19
    Die Unzuverlässigkeit kann sich aber auch aus einer Summierung von Umständen und kleinen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten (Beschluss des Senats vom 27. Juni 2018 - L 7 AL 22/18 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 6 B 200/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2019 - L 7 AL 83/19
    Dagegen dient eine einstweilige Anordnung nicht dazu, zu Lasten anderer Beteiligter der Hauptsacheverfahren eine schnellere Entscheidung zu erlangen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. August 2006 - L 6 B 200/06 AS).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.04.1984 - 3 (4) Sa 597/82

    Lohnfortzahlungsanspruch eines britischen Leiharbeiters bei Unwirksamkeit des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2019 - L 7 AL 83/19
    Wird die Frist nicht eingehalten, erlischt die alte Erlaubnis durch Zeitablauf mit Ablauf des Jahres, für das sie erteilt wurde (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. April 1984 - 3 (4) Sa 597/82 - Schüren in Schüren/Hamann, Kommentar zum AÜG, 5. Aufl. 2018, § 2 RdNr. 66; Ulber in Ulber, Kommentar zum AÜG, 5. Aufl. 2017, § 2 RdNr. 42; Sandmann/Marschall/Schneider, Kommentar zum AÜG, 70. Erg.-Lfg.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2020 - L 2 AL 37/19

    Versagung der Erlaubnis bzw. deren Verlängerung zur Arbeitnehmerüberlassung wegen

    Soweit in anderen Entscheidungen für die Beurteilung der Prognoseentscheidung auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht abgestellt wird, lagen diesen Entscheidungen andere Sachverhalte zugrunde, in denen nicht die Verlängerung, sondern die Erteilung der Erlaubnis streitig und damit statthafte Klageart - anders als hier - die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage war (vgl. BSG, Urteil vom 6. Februar 1992, 7 RAr 140/90 Rn. 26, juris, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05. November 2019, L 7 AL 83/19 B ER, Rn. 25, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2020 - L 4 KR 1252/20

    Krankenversicherung - keine Auffangversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB

    Dagegen dient eine einstweilige Anordnung nicht dazu, zu Lasten anderer Beteiligter der Hauptsacheverfahren eine schnellere Entscheidung zu erlangen (Senatsbeschluss vom 20. April 2020 - L 4 R452/20 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. November 2019 - L 7 AL 83/19 B ER - juris, Rn. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2020 - L 4 R 452/20

    )-Hilfe zur Beschaffung von Ersatz

    Dagegen dient eine einstweilige Anordnung nicht dazu, zu Lasten anderer Beteiligter der Hauptsacheverfahren eine schnellere Entscheidung zu erlangen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. November 2019 - L 7 AL 83/19 B ER - juris, Rn. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2020 - L 4 KR 531/20
    Dagegen dient eine einstweilige Anordnung nicht dazu, zu Lasten anderer Beteiligter der Hauptsacheverfahren eine schnellere Entscheidung zu erlangen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. November 2019 - L 7 AL 83/19 B ER - juris, Rn. 23).
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